Gesucht: Zielgruppenspezifische Angebote (Fördersäule 3)

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Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+): Vernetzte Strukturen und Angebote zur Verbesserung der Situation von Kindern aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien

Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien stehen in ihrer Entwicklung vor besonderen Herausforderungen. Eine flächendeckende Versorgung und konkrete Lösungensind dringend erforderlich. Daher stellt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines ESF+ Programms 2021-2027 Haushaltsmittel zur Verfügung, um betroffene Kinder und Jugendliche zu unterstützen und zu stärken. 

Die Bedarfe sind groß – die Möglichkeiten auch. Hilfreich ist alles, was entlastet, vorbeugt, unterstützt und Stigmata abbaut. 

Welche Maßnahmen sind förderfähig?
  • Modellprojekte oder andere Vorhaben mit dem Ziel, die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien frühzeitig zu erkennen und sie in ihrer Lebens- und Alltagskompetenz zu stärken oder anderweitig zu unterstützen (umsetzungsorientierte Maßnahmen)
  • Vorhaben, die den Ausbau von Angebots- und Kooperationsstrukturen vorantreiben oder in anderer geeigneter Form dazu beitragen, Benachteiligungen der Zielgruppe abzubauen

 

Beispiele 

  • niedrigschwellige Hilfen 
  • Patenschaftsdienste
  • zielgruppenbezogene Präventionsangebote 
  • Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche 
  • Selbsthilfeangebote für Jugendliche 
  • Kooperations- und Tandemprojekte 
  • Fortbildungen
Wer kann sich bewerben?

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts wie z.B.

  • Vereine und Verbände, 
  • Landkreise und Kommunen 

Die Bewerber*innen müssen das Projekt fachlich und organisatorisch durchführen können. 

Was sind die Rahmenbedingungen der Förderung?
  • Antragstellung ab sofort möglich 
  • keine Abgabefrist 
  • Anschubfinanzierung.
  • bis zu 30.000 Euro pro Jahr (pro Angebot)
  • Angestrebt wird eine regionale Ausgewogenheit in den Landkreisen und kreisfreien Städten
  • Durchführungszeitraum von max. 2 Jahren
  • Voten von der Landesfachstelle KipsFam und der jeweiligen KipsFam Regionalstelle sind einzuholen

Los geht’s: 

Inspiriert? Dann konkret werden und die Antragsformulare ausfüllen. Alle Infos und Unterlagen gibt es hier (1.Punkt bei „Soziale Integration“).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! 

Unser Factsheet mit allen Informationen können Sie gern an mögliche interessierte Kolleg*innen weiterleiten.

Hilfe finden

Kontakt

Sie haben Fragen, Anmerkungen, Ideen oder benötigen Hilfe? Wir von der Landesfachstelle KipsFam haben für alle Anliegen offene Ohren und Augen. Schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück!

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